| Bildungsprämie |
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Mit neuen Möglichkeiten zur Finanzierung von Weiterbildung ermöglicht die Bundesregierung mehr Menschen, am lebensbegleitenden Lernen teilzunehmen.
Folgende Möglichkeiten existieren:
PrämiengutscheinWenn Sie erwerbstätig sind und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von derzeit maximal 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) haben, können Sie einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro erhalten. Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Gefördert wird einmal jährlich die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung.
WeiterbildungssparenDas Weiterbildungssparen ist für diejenigen gedacht, die vermögenswirksame Leistungen ansparen. Aus den Sparverträgen können Lerner seit Januar 2009 Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.
Sie müssen nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) vermögenswirksame Leistungen ansparen und Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Für die Inanspruchnahme der Bildungsprämie ist die Teilnahme an einem vorherigen Beratungsgespräch verpflichtend.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Walter-Kolb-Stiftung e.V. ist anerkannte Beratungsstelle für die Bildungsprämie.
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